Berliner Strafverteidiger

Ihr Anwalt für Strafrecht

Fachanwälte für Strafrecht. Spezialisiert auf komplexe Strafverfahren in ganz Deutschland.
Problem

Sie haben eine Anzeige und die Vorladung per Post erhalten? Was jetzt zu tun ist:

Unter strafrechtlichem Verdacht? Jede Sekunde zählt.

Eine strafrechtliche Anschuldigung verändert Ihr Leben von einem Moment auf den anderen. Ob Delikte im Sexualstrafrecht, Steuerstrafrecht, ein BTM-Verstoß oder ein Verkehrsdelikt. Ein Ermittlungsverfahren gegen Sie kann eine Kaskade existenzbedrohender Konsequenzen auslösen: Hausdurchsuchungen, berufliche Suspendierung, Verlust der Reputation, eine negative mediale Berichterstattung, hohe Geldstrafen oder jahrelange Freiheitsstrafen.

Für viele unserer Mandanten, egal ob Unternehmer, Ingenieur, Ärzte, Beamte, Führungskräfte oder Angestellter, bedeutet eine strafrechtliche Verurteilung nicht nur den Verlust der persönlichen Freiheit, sondern das Ende ihrer beruflichen Existenz: Approbationsentzug, Verlust der Pensionsansprüche, Disziplinarverfahren, Berufsverbote.

Die Statistik ist alarmierend: 2023 wurden in Deutschland über 910.000 Straftaten zur Anklage gebracht. Die Verurteilungsquote liegt bei etwa 82 %. Ein Wert, der die Notwendigkeit einer hochspezialisierten Verteidigung von der ersten Sekunde an unterstreicht. Der Ausgang eines Strafverfahrens wird oft in den ersten 48 Stunden nach Bekanntwerden der Vorwürfe entschieden. Aussagen ohne anwaltlichen Beistand, unüberlegte Reaktionen auf Vorladungen oder naive Kooperation mit Ermittlungsbehörden besiegeln Ihr Schicksal, bevor Sie die Tragweite überhaupt erfassen.

Auch 2024 zeigt sich ein sehr ähnliches Bild: Bei rund 5,49 Millionen neu eingeleiteten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren wurden in etwa 7 % der Fälle Anklage erhoben und in rund 10 % ein Strafbefehl beantragt. Damit liegt die Größenordnung weiterhin bei rund 900.000 Verfahren, die in Richtung gerichtlicher Entscheidung geführt werden. Zudem wurden 2024 rund 632.100 Personen rechtskräftig verurteilt. Die Wahl des richtigen Anwalts macht den Unterschied aus.

Wichtig:

Machen Sie keine Aussage zur Sache, erscheinen Sie nicht zu Polizeivorladungen und nehmen Sie keine Telefonate mit Ermittlungsbehörden entgegen, bevor Sie mit einem Fachanwalt für Strafrecht gesprochen haben. Jedes Wort kann und wird gegen Sie verwendet werden.

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Elite-Strafverteidigung durch spezialisierte Rechtsanwältinnen

Der taktische Vorteil: Ausschließlich weibliche Strafverteidigerinnen

Unsere Kanzlei GLADICA Rechtsanwälte verfolgt eine in Deutschland einzigartige Strategie: Alle Mandate werden ausschließlich von hochspezialisierten Strafverteidigerinnen geführt. Diese strategische Positionierung hat sich in tausenden Verfahren als entscheidender taktischer Vorteil erwiesen.

Warum gerade bei Strafverfahren weibliche Verteidigung überlegen ist:
In der Hauptverhandlung, bei Zeugenbefragungen und in der Konfrontation mit Belastungszeugen erleben wir konstant, dass Strafverteidigerinnen eine überlegene Wirkung auf Richter, Staatsanwälte und Zeugen ausüben. Die Kombination aus juristischer Kompetenz, psychologischem Geschick und der Fähigkeit, Vorurteile zu entkräften, verschafft unseren Mandanten klare Vorteile.

Ihre weiteren Vorteile mit einer spezialisierten Kanzlei für Strafrecht

Bei Zeugenbefragungen: Strafverteidigerinnen können auch in kritischen Momenten sehr konsequent und präzise nachfragen, ohne dass die Befragung als „Angriff“ wahrgenommen wird. Dadurch bleiben Zeugen eher kooperativ, die Aussagequalität steigt, und die psychologische Wirkung vor Gericht ist spürbar.

Exklusive, weiblich geführte Verteidigungsstrategie

Unsere Mandanten profitieren von diesem einzigartigen Ansatz: Gerade bei Sexualdelikten, BtM Delikten und Steuerstrafverfahren setzen wir konsequent auf hochspezialisierte Strafverteidigerinnen. In diesen besonders sensiblen und komplexen Konstellationen entsteht häufig ein spürbarer psychologischer und taktischer Vorteil. Das steht für kompromisslosen Einsatz und maximale strategische Präzision ab der ersten Minute.

Psychologischer und taktischer Vorteil vor Gericht

Ob in der Konfrontation vor Gericht, bei der kritischen Befragung von Belastungszeugen oder bei der gezielten Widerlegung psychologischer Gutachten: Unsere Strafverteidigerinnen verfügen regelmäßig über einen psychologischen und taktischen Vorteil. Nutzen Sie diesen seltenen Vorsprung konsequent zu Ihrem Vorteil.

Bei der Erschütterung von Belastungsaussagen

Insbesondere in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, die über 40 % aller Strafverfahren ausmachen, zeigt sich die Überlegenheit dieser Strategie. Strafverteidigerinnen können Inkonsistenzen herausarbeiten, ohne als aggressiv oder einschüchternd wahrgenommen zu werden.

Im Umgang mit psychologischen Gutachten

Bei der Widerlegung von Glaubwürdigkeitsgutachten oder psychiatrischen Einschätzungen haben unsere Verteidigerinnen regelmäßig einen kommunikativen und taktischen Vorteil.

Alle Vorteile auf einen Blick. Mit einer hochspezialisierten Kanzlei für Strafrecht.

Wir sind auf Strafrecht spezialisiert und verfügen über langjährige Erfahrung aus tausenden Strafverfahren. GLADICA Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin steht Beschuldigten vom ersten Moment an zur Seite, ob im Ermittlungsverfahren, bei Durchsuchung und Beschlagnahme, bei Vorladung oder vor Gericht. Wir verteidigen konsequent, strategisch und mit klarem Fokus auf das bestmögliche Ergebnis. Bundesweit sind wir für Sie im Einsatz, schnell erreichbar und handlungsstark. Bei uns profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

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Klicken Sie nach rechts, um alle Vorteile zu erfahren
1
Fachanwälte für Strafrecht mit maximaler Tiefe in StGB und StPO:
Als Fachanwälte für Strafrecht beherrschen wir die Vorschriften aus StGB und StPO bis ins Detail. Wir verfolgen die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen fortlaufend. So erkennen wir früh, welche Verteidigungsstrategie in Ihrem konkreten Strafverfahren wirklich Erfolg verspricht. Und welche Schritte Sie unbedingt vermeiden sollten, damit keine unnötigen Risiken entstehen.
2
Gerichtserfahrung, die Verfahren tatsächlich entscheidet:
Wir sind jede Woche vor Gericht. Wir kennen die Abläufe in Strafprozessen, die Denkweise der Staatsanwaltschaft und die Entscheidungsmuster vieler Gerichte. Genau diese Praxis macht den Unterschied, wenn es um Timing, Argumentation und taktische Weichenstellungen geht. Denn in Strafsachen entscheidet oft nicht nur „was“ gesagt wird, sondern „wann“ und „wie“.
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Individuelle Verteidigungsstrategie statt Standardverteidigung:
Jeder Vorwurf ist anders. Deshalb arbeiten wir nicht mit Textbausteinen. Wir analysieren Aktenlage, Beweismittel, Zeugen, Gutachten und die gesamte Verfahrensdynamik. Daraus entwickeln wir eine klare Strategie mit Prioritäten, konkreten Schritten und Alternativen. Ihr Ziel bleibt immer im Fokus, Verfahrenseinstellung, Freispruch oder die bestmögliche Lösung.
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Konsequente Arbeit an Beweisen, Akten und Verfahrensfehlern:
Erfolgreiche Strafverteidigung beginnt in der Akte. Wir prüfen die Beweisführung, die Ermittlungsmaßnahmen und mögliche Rechtsverstöße. Dazu gehören unzulässige Vernehmungen, Fehler bei Durchsuchung und Beschlagnahme oder problematische Gutachten. Wo möglich, setzen wir auf Beweisverwertungsverbote, gezielte Anträge und präzise Angriffe auf die Substanz des Vorwurfs.
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Aussage gegen Aussage strategisch beherrschen:
Gerade wenn objektive Beweise fehlen, braucht es höchste Präzision. Wir prüfen Aussagen auf Widersprüche, Erinnerungslogik, Belastungsmotive und Plausibilitätsbrüche. In passenden Fällen arbeiten wir mit aussagepsychologischen Ansätzen und gutachterlicher Expertise. Ziel ist, Zweifel sichtbar zu machen und die Glaubhaftigkeit von Belastungsaussagen effektiv zu erschüttern.
6
Diskretion und Schutz Ihrer Reputation:
Ein Strafverfahren ist nicht nur juristisch belastend. Es bedroht oft Beruf, Ansehen und private Stabilität. Wir handeln strikt vertraulich und steuern die Kommunikation kontrolliert. Soweit rechtlich und tatsächlich möglich, vermeiden wir unnötige Bekanntheit des Verfahrens. Ihr Schutz hat Priorität, gegenüber Arbeitgeber, Familie, Geschäftspartnern und Öffentlichkeit.
7
24/7 Erreichbarkeit und sofortige Krisenintervention:
Hausdurchsuchung, Festnahme, Vorladung oder Strafbefehl können plötzlich kommen. In solchen Momenten zählt jede Minute. Wir sind erreichbar und reagieren sofort. Damit Sie keine Fehler machen, die später kaum zu korrigieren sind. Sie erhalten eine klare Einschätzung und konkrete Handlungsanweisungen, ohne leere Versprechen.
8
Bundesweite Strafverteidigung mit klarer Struktur:
Wir verteidigen bundesweit. Das erste Gespräch ist unkompliziert per Telefon oder Video möglich. Danach übernehmen wir die Verteidigung vor allen deutschen Gerichten. Mit festen Abläufen, klaren Zuständigkeiten und schneller Umsetzung. So gewinnen Sie Zeit und Kontrolle zurück, auch wenn das Verfahren nicht an Ihrem Wohnort geführt wird.
9
Psychologischer und taktischer Vorteil durch Strafverteidigerinnen:
Unsere Strafverteidigerinnen verbinden juristische Schärfe mit psychologischer Präzision. In der Hauptverhandlung, bei Zeugenbefragungen und im Umgang mit Gutachtern entsteht dadurch häufig ein spürbarer Vorteil. Kritische Fragen können konsequent gestellt werden, ohne dass die Situation eskaliert oder unnötige Abwehrreaktionen entstehen. Das stärkt Ihre Position im Gerichtssaal messbar.
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Nachweisbare Qualität durch Reputation, Bewertungen und Spezialisierung:
Über 300 unabhängige 5 Sterne Bewertungen stehen für Vertrauen und Ergebnisse. Unsere Spezialisierung und Erfahrung aus tausenden Verfahren sorgt dafür, dass Sie nicht „irgendeine“ Verteidigung bekommen. Sondern eine, die auf Wirkung ausgelegt ist. Sie wissen, wer an Ihrer Seite steht. Und dass jede Handlung auf ein klares Ziel einzahlt.

Spezielle Expertise für Beamte, Ärzte und verkammerte Berufe. Ihr Anwalt für Strafrecht und Arbeitsrecht.

Gerade im Strafrecht kann eine Anklage oder Verurteilung massive arbeitsrechtliche und berufsrechtliche Folgen haben.

Unsere Strafverteidiger arbeiten eng mit erfahrenen Anwälten für Arbeitsrecht, Disziplinarrecht und Berufsrecht zusammen. Damit berücksichtigen wir von Anfang an alle berufsrechtlichen Risiken, etwa für Ärzte, Apotheker, Anwälte, Lehrer, Polizisten oder andere Beamte und verkammerte Berufe. Nur mit dieser Doppelkompetenz ist gewährleistet, dass Ihre berufliche Existenz und Zulassung optimal von Anfang an geschützt werden.

Wir wissen, welche Meldepflichten, Disziplinarverfahren oder Berufsgerichtsverfahren drohen, und können gezielt darauf Einfluss nehmen. Ein entscheidender Vorteil für Ihre Zukunft.

Umfassender Schutz für Beruf und Arbeitsplatz

Bei einem Strafrechtsvorwurf entscheiden die ersten Schritte oft auch über Ihre berufliche Zukunft. Deshalb ziehen wir unsere Anwälte für Arbeitsrecht, Disziplinarrecht und Berufsrecht von Beginn an hinzu. So werden arbeits und dienstrechtliche Risiken für Beamte, Ärzte und verkammerte Berufe frühzeitig abgesichert.

Ihre berufliche Existenz von Anfang an schützen

Wir entwickeln die Strafverteidigung nicht isoliert, sondern als Gesamtstrategie. Dazu gehört der frühzeitige Umgang mit Arbeitgeber, Dienstherrn und Kammer, inklusive einer klaren Kommunikationslinie. Ziel ist, Kündigung, Freistellung, Suspendierung, Approbations oder Zulassungsrisiken so weit wie möglich zu vermeiden.

Risiken früh erkennen und Ergebnisse aktiv beeinflussen

Wir wissen, welche Meldepflichten, Fristen und Folgeverfahren typischerweise drohen, vom Disziplinarverfahren bis zum Berufsgerichtsverfahren. Dadurch können wir rechtzeitig Weichen stellen, Fehler verhindern und die entscheidenden Punkte im Verfahren gezielt adressieren. Das verschafft Ihnen einen spürbaren Vorsprung in einer Phase, in der jede falsche Aussage teuer werden kann.

Mitgliedschaften:
BEWERTUNGEN

Mandantenstimmen, die überzeugen

4.9/5.0
aus 500+ Fünf-Sterne Bewertungen
Das sagen unsere Mandanten
Top Verteidigung, Freispruch erreicht: Hervorragende Kanzlei. Hat mich in einem komplexen Fall von Vergewaltigungsvorwurf verteidigt. Am Ende Freispruch! Fühlte mich jederzeit ernst genommen und bestens vertreten.
Frau Rolnik hat mich in meinem Anliegen äußerst kompetent, engagiert und mit viel Einfühlungsvermögen vertreten. Von Beginn an fühlte ich mich bei ihr sehr gut aufgehoben. Sie nimmt sich Zeit, erklärt alles verständlich und setzt sich wirklich für ihre Mandanten ein. Dank ihrer fachlichen Stärke und klaren Kommunikation verlief das gesamte Verfahren für mich deutlich stressfreier. Und es gab letztendlich einen Freispruch . Vielen Dank für alles Frau Rolnik.
Ich hatte schon ein paar Anwälte, aber Frau Rolnik ist die beste von allen. Sie hat erreicht dass das Verfahren eingestellt wird und mir eine Menge Kopfschmerzen erspart. Dafür 1000 Dank.
Ich kann die Kanzlei GLADICA zu 100 % weiterempfehlen! es war die absolut richtige Entscheidung, zu ihr zu wechseln. Sie hat sich sehr für mich eingesetzt und das Beste aus meinem Fall rausgeholt. Sie hat ein hervorragendes Ergebnis erzielt. Ich bin sehr dankbar und froh, dass Sie an meiner Seite war.
Ich kann GLADICA Rechtsanwälte nur empfehlen! Hatte eine schwere Sache vor Gericht, aber sie hat’s geschafft. Freispruch! Die Zeugen hat sie so auseinandergenommen, dass denen die Worte gefehlt haben. Richtig stark aufgetreten, hat sich von der Staatsanwaltschaft überhaupt nicht einschüchtern lassen. Ich hab mich bei ihr gut aufgehoben gefühlt, sie weiß genau, was sie tut. Wenn’s hart auf hart kommt, Frau Rolnik von GLADICA ist die Richtige!
Ich bin GLADICA unendlich dankbar für alles was sie für mich getan haben. Es war sehr zermürbend aber das Kämpfen hat sich gelohnt! Ich danke Ihnen sehr liebe Frau Rolnik für Ihre Geduld mit Ihr und ihren unermüdlichen Kampf der sich mehr als ausgezahlt hat! Sie waren meine Rettung.
Tausend Dank, an diesen tollen Menschen und Anwalt. Sie weiß auf ihrem Gebiet zu 1000% was sie tut und wie Sie es tut. Ich lege jedem ans Herz der sich aus dem Nichts heraus plötzlich in einem Strafverfahren wiederfindet, umgehend ihre Kanzlei anzurufen. Wir sind Ihnen von Herzen unendlich dankbar ???????? Möge Gott sie und ihren Hund ein Leben lang schützen. Danke für Ihren Einsatz, sowie den stets sachlichen und exakten Bericht über Ablauf und Stand des Verfahrens.
Der Service ist ausgezeichnet! Obwohl meine Frage am Sonntag kam wurde ich umgehend zurückgerufen. Die Beratung war sehr ausführlich und vor allem absolut seriös. Es wurde nichts beschönigt und nichts versprochen. Sehr direkt und sehr ehrlich. Absolut empfehlenswert!
Verfahren war schwer, ich hatte wenig Hoffnung. Mein vorheriger Anwalt hats echt versaut, obwohl er sich als angeblicher Experte verkauft hat. GLADICA hat an meine Sache geglaubt und das Beste für mich rausgeholt.
Frau Rolnik von GLADICA war super direkt, kein drumrum reden. Ich hab das gebraucht. Ihre Sekretärin super nett und hilfsbereit. Vielen Dank.
Dank dem Einsatz von GLADICA und meiner Anwältin Fr. Rolnik konnte ich endlich meine Unschuld beweisen. Ich bin unglaublich dankbar und kann Sie nur empfehlen.
&
Delikte und Konsequenzen

Häufige Vorwürfe im Strafrecht

Das Strafrecht umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen, die zentrale Rechtsgüter wie Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Eigentum und Vermögen schützen. Hier erhalten Sie einen Überblick über die häufigsten Vorwürfe, in denen wir Mandanten verteidigen.

Sexualstrafrecht: Vorwürfe mit existenzvernichtender Wirkung

Sexualdelikte zählen zu den schwerwiegendsten Vorwürfen im deutschen Strafrecht. Schon der Verdacht kann gravierende Folgen haben und erfordert eine besonders präzise und diskrete Verteidigung. Die gesellschaftliche Stigmatisierung ist massiv, die Strafrahmen sind hoch, und die Beweislage ist häufig schwach (Aussage-gegen-Aussage). Wir verteidigen u.a. in folgenden Fällen:

 

  • Sexuelle Nötigung (§ 177 StGB):
    Sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person. Seit der „Nein heißt Nein”-Reform 2016 bereits strafbar, wenn keine Gewalt angewendet wurde.

 

  • Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB):
    Besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung, z.B. bei Beischlaf oder gemeinschaftlicher Begehung.

 

  • Sexueller Missbrauch (§§ 176 ff. StGB):
    Sexuelle Handlungen an Personen unter 14 Jahren.

 

  • Besitz und Verbreitung von Kinder- oder Jugendpornografie (§§ 184b, 184c StGB):
    Bereits der Besitz ist strafbar. Häufig Gegenstand von Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen.

 

  • Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB):
    Unerwünschte körperliche Berührungen sexueller Natur.

 

  • Cybergrooming (§ 176b StGB):
    Anbahnung sexueller Kontakte zu Kindern über das Internet.

 

  • Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB):
    Sich vor anderen Personen entblößen.

 

  • Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses (§ 174c StGB):
    Für Ärzte, Therapeuten, Pfleger mit besonderer Bedeutung.

Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG): Drogendelikte mit hohen Strafrahmen

Das Betäubungsmittelstrafrecht gehört zu den härtesten Bereichen des deutschen Strafrechts. Bereits geringe Mengen können zu Freiheitsstrafen führen. Wir sind sehr erfahrene Anwälte für BTM-Verstöße in Berlin und bundesweit. Hier ein kleiner Auszug der BtM verstöße wir verteidigen:

 

  • Besitz von Betäubungsmitteln (§ 29 BtMG):
    Cannabis, Kokain, Amphetamine, MDMA, LSD, synthetische Drogen.

 

  • Handel und Weitergabe (§ 29 BtMG):
    Bereits die unentgeltliche Abgabe gilt als Handel.

 

  • Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a BtMG):
    Entscheidend sind die Grenzwerte für „nicht geringe Mengen” (z.B. Cannabis: 7,5 g THC, Kokain: 5 g, Heroin: 1,5 g).

 

  • Bandenmäßiger Handel (§ 30a BtMG):
    Organisierter Drogenhandel.

 

  • Anbau und Herstellung (§ 29 BtMG):
    Auch Cannabis-Anbau für Eigenkonsum ist strafbar (seit April 2024 teilweise entkriminalisiert unter bestimmten Bedingungen).

Steuerstrafrecht: Komplexe Wirtschaftsdelikte mit ruinösen Folgen

Steuerstrafrecht ist eines der komplexesten Bereiche im Strafrecht. Steuerhinterziehung kann zu jahrelangen Freiheitsstrafen und existenzbedrohenden Nachzahlungen führen. Wir arbeiten eng mit Steuerberatern zusammen und kennen die wirtschaftlichen Zusammenhänge. Hier ein kleiner Auszug welche Steuerstraftaten wir verteidigen:

 

  • Steuerhinterziehung (§ 370 AO):
    Vorsätzliche falsche oder unvollständige Angaben gegenüber Finanzbehörden.

 

  • Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO):
    Fahrlässige Falschangaben.

 

  • Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit:
    Verstoß gegen Meldepflichten, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen.

 

  • Umsatzsteuerbetrug:
    Systematischer Betrug mit Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

Behördenstraftaten (Amtsdelikte): Spezialverteidigung für Beamte

Beamte und Amtsträger unterliegen besonderen strafrechtlichen Pflichten. Verstöße führen zu Strafverfahren und gleichzeitigen Disziplinarverfahren.

 

  • Aussageerpressung und Falschbeurkundung im Amt (§§ 343, 348 StGB):
    Manipulation von Protokollen oder Zeugenaussagen.

 

  • Rechtsbeugung (§ 339 StGB):
    Vorsätzliche Fehlentscheidungen von Richtern oder Staatsanwälten.

 

  • Vorteilsnahme und Bestechlichkeit (§§ 331, 332 StGB):
    Annahme von Vorteilen durch Amtsträger.

 

  • Verletzung von Dienstgeheimnissen (§ 353b StGB):
    Weitergabe vertraulicher Informationen.

Urkundenfälschung und Betrug: Häufige Wirtschaftsdelikte

Urkundenfälschung und Betrug zählen zu den häufigsten Wirtschaftsdelikten in Deutschland und werden von Polizei und Staatsanwaltschaft konsequent verfolgt. Oft geht es um Verträge, Rechnungen, Nachweise oder digitale Dokumente, die im Ermittlungsverfahren schnell falsch bewertet werden können. Eine frühe Strafverteidigung ist entscheidend, um Aktenlage, Beweise und Einlassung taktisch sauber zu steuern.

 

  • Urkundenfälschung (§ 267 StGB):
    Fälschung von Ausweisen, Pässen, Zeugnissen, Rechnungen.

 

  • Missbrauch von Ausweispapieren (§ 281 StGB):
    Verwendung fremder oder gefälschter Dokumente.

 

  • Missbräuchliche Nutzung von Amtsbefugnissen:
    Fälschung von Gesundheitszeugnissen, Attesten, Bescheinigungen.

 

  • Betrug (§ 263 StGB):
    Täuschung zur Erlangung eines Vermögensvorteils.

 

  • Computerbetrug (§ 263a StGB):
    Manipulation von Datenverarbeitungsvorgängen.

Körperverletzungsdelikte:

Körperverletzungsdelikte entstehen häufig aus Konfliktsituationen und eskalieren im Verfahren schneller, als viele erwarten. Aussagen von Zeugen, medizinische Befunde und die Frage von Notwehr oder Provokation sind oft entscheidend für den Ausgang. Wir prüfen die Beweislage präzise und entwickeln eine Strategie, die auf Einstellung, Strafmilderung oder Freispruch ausgerichtet ist.

 

  • Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB):
    Schläge, Tritte, körperliche Misshandlungen.

 

  • Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB): Mit Waffe, gefährlichem Werkzeug oder von mehreren gemeinschaftlich.

 

  • Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB): Dauerhafter Verlust von Sinnesorganen, Gliedmaßen oder erhebliche Entstellung.

 

  • Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB): Tod des Opfers als Folge der Körperverletzung.

 

  • Häusliche Gewalt: Besondere Brisanz durch Nähebeziehung, oft mit Kontaktverboten und Wohnungsverweisen.

Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht. Delikte im Straßenverkehr:

Verkehrsdelikte können nicht nur zu Freiheitsstrafen, sondern auch zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Für viele Mandanten das existenzielle Ende ihrer beruflichen Tätigkeit.

 

  • Fahrerflucht / Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB):
    Bereits das Verlassen der Unfallstelle ohne Schadensregulierung ist strafbar.

 

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG):
    Fahren trotz Entzug oder ohne jemals eine Fahrerlaubnis besessen zu haben.

 

  • Fahrlässige Körperverletzung / Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr (§§ 229, 222 StGB):
    Unfälle mit Verletzten oder Toten durch grobe Verkehrsverstöße.

 

  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB):
    Rücksichtsloses Fahren, Rasen, grobe Verkehrsverstöße.

 

  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss:
    ab 0,5 Promille Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille Straftat.

Weitere Delikte im Strafrecht

Nicht jedes Strafverfahren fällt in eine klare Kategorie, die Risiken sind dennoch erheblich. Ob Vorladung, Durchsuchung oder Strafbefehl, häufig entscheidet der erste Schritt über den weiteren Verlauf. Wir übernehmen die Verteidigung in sämtlichen Bereichen des Strafrechts und sorgen für eine klare, strukturierte Strategie auf Basis der Aktenlage.

 

  • Widerstand gegen die Staatsgewalt (§ 113 StGB):
    Widerstand gegen Polizeibeamte.

 

  • Sachbeschädigung (§ 303 StGB):
    Beschädigung fremder Sachen.

 

  • Brandstiftung (§ 306 StGB):
    Vorsätzliche Inbrandsetzung.

 

  • Bedrohung (§ 241 StGB):
    Androhung von Straftaten gegen Leib, Leben oder Freiheit.

 

  • Einbruchdiebstahl und Raub (§§ 243, 249 StGB):
    Diebstahl mit Einbruch oder unter Gewaltanwendung.

 

  • Räuberische Erpressung (§ 255 StGB):
    Erpressung unter Gewaltanwendung.

 

  • Unerlaubte Weitergabe von Bildaufnahmen (§ 201a StGB):
    Verbreitung intimer Aufnahmen ohne Einwilligung („Revenge Porn”).

 

  • Jugendstraftaten und Jugendstrafrecht:
    Für Beschuldigte zwischen 14 und 21 Jahren gelten besondere Regelungen mit erzieherischem Schwerpunkt.
Wichtiger Hinweis:

Unser Ziel ist stets, eine Verfahrenseinstellung im Ermittlungsverfahren, einen Freispruch oder eine minimale Strafe mit Bewährung zu erreichen.

LEISTUNGEN

Unser Leistungsspektrum: Von der Soforthilfe bis zum Bundesgerichtshof

Unsere Taktik: Von der Erstberatung bis zum Freispruch
Ihre wichtigsten Vorteile auf einem Blick:
  • Soforthilfe innerhalb 24h nach Vorladung/Anklage/Verhaftung
  • Spezialisierte Strafverteidigung in allen Verfahrensstadien
  • Ziel: Freispruch, Einstellung im Ermittlungsverfahren oder Strafminimierung
  • Standorte: Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main. Bundesweite Vertretung
Soforthilfe nach Vorladung oder Anklage

Sie haben eine polizeiliche Vorladung oder einen Anhörungsbogen als Beschuldigter erhalten? Melden Sie sich umgehend bei uns. Wir bieten Ihnen kurzfristig eine kompetente Erstberatung, in der wir Ihren Fall analysieren und das weitere Vorgehen besprechen.

Das erste Beratungsgespräch kann telefonisch, per Video oder persönlich stattfinden. In diesem vertraulichen Gespräch erhalten Sie eine realistische Einschätzung Ihrer Situation ohne falsche Versprechungen. Wir erklären Ihnen verständlich, welche Strafandrohung im Raum steht und entwickeln eine konkrete Verteidigungsstrategie. Bei dringenden Terminen wie einer bevorstehenden Polizeivorladung oder drohenden Hausdurchsuchung geben wir Ihnen sofortige Verhaltenstipps. Die Erstberatung ist mit einer fairen Pauschale abgegolten.

Mandatsübernahme & Strategieentwicklung

Entscheiden Sie sich für uns, übernehmen wir Ihre Verteidigung vollumfänglich. Wir kümmern uns um alle Kontakte mit Ermittlungsbehörden und Gerichten, sodass Sie persönlich maximal entlastet werden. Für Ihren Fall entwickeln wir eine intelligente Verteidigungsstrategie mit einem klaren Ziel: Verfahrenseinstellung, Freispruch oder im Fall eines strategischen Geständnisses eine minimale Strafe.

Dank unserer Spezialisierung können wir viele Verfahren bereits im Ermittlungsstadium diskret beenden, bevor es überhaupt zur Anklage kommt. Diese frühe Intervention ist oft der entscheidende Faktor für ein positives Ergebnis.

Verteidigung in allen Verfahrensstadien

Sollte es zur Anklage und Hauptverhandlung kommen, vertreten wir Sie engagiert vor Gericht. Wir sind täglich in Strafprozessen präsent und kennen die Abläufe, Richter und lokalen Gegebenheiten exakt. Vom ersten Einspruch gegen einen Haftbefehl über die Akteneinsicht und Beweissicherung bis zur Hauptverhandlung begleiten wir Sie durch alle Instanzen. Falls nötig, führen wir Berufung oder Revision durch.

Wenn unsere Strategie vorsieht, dass Sie aussagen, bereiten wir Sie intensiv darauf vor. In der Verhandlung stehen wir an Ihrer Seite und schaffen durch professionelle Argumentation und strategische Beweisanträge systematisch Zweifel an der Anschuldigung. Unser Ziel ist es, den Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten” wirksam durchzusetzen.

Mandantenbetreuung & Erreichbarkeit

Während des gesamten Mandats halten wir Sie kontinuierlich auf dem Laufenden. Sie erhalten Kopien aller relevanten Dokumente und wir erklären Ihnen jeden Verfahrensschritt verständlich. Bei Fragen oder neuen Entwicklungen können Sie uns jederzeit telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.

Gerade in emotional belastenden Situationen wie vor einer Zeugenvernehmung oder Gutachter-Untersuchung sind wir immer ansprechbar. Diese enge Betreuung gibt vielen Mandanten Sicherheit in einer schwierigen Phase. Selbstverständlich können Sie auch persönliche Termine in unseren Kanzleien in Berlin (Kurfürstendamm 61), Hamburg oder Frankfurt am Main vereinbaren.

Je früher wir eingreifen, desto mehr Handlungsspielraum haben wir. Zögern Sie nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine vertrauliche Erstberatung.

Fallstudien

Echte Erfolge im Strafrecht. Ein kleiner Ausschnitt unserer Erfolgsgeschichten

Fallstudie 1:
Mandant:
Leitender Arzt. Zu Unrecht wegen Vergewaltigung angezeigt.
Maßnahme:
Frühzeitige Beweisführung. Gezielte Erschütterung der Belastungszeugenaussage. Zusammenarbeit mit arbeitsrechtlichem Team zur Sicherung der Approbation.
Ergebnis:
Einstellung im Ermittlungsverfahren. Berufliche Existenz gerettet.
Fallstudie 2:
Mandant:
Mandant, Beschlagnahme von 200 g Cannabis bei Verkehrskontrolle, Vorwurf des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a BtMG), drohende Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr.
Maßnahme:
Prüfung der Durchsuchung auf Rechtmäßigkeit, Feststellung von Verfahrensfehlern bei der Beschlagnahme, Beantragung eines Beweisverwertungsverbots, intensive Vorbereitung der Hauptverhandlung.
Ergebnis:
Beweisverwertungsverbot durchgesetzt. Einstellung des Verfahrens. Keine Vorstrafe.
Fallstudie 3:
Mandant:
Polizeibeamter, Vorwurf der Körperverletzung im Amt, parallel laufendes Disziplinarverfahren mit drohender Dienstentfernung und Verlust der Pensionsansprüche.
Maßnahme:
Parallelverteidigung im Straf- und Disziplinarverfahren, intensive Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Beamtenrecht, Nachweis von Notwehr, strategische Prozessführung.
Ergebnis:
Freispruch im Strafverfahren, Einstellung des Disziplinarverfahrens, keine berufsrechtlichen Folgen, Pensionsansprüche gesichert.
STANDORTE

Wir verteidigen bundesweit

Egal, wo Sie leben:

Beim Vorwurf einer Straftat zählt nur eines: die bestmögliche Verteidigung. Unsere erfahrenen Strafverteidiger sind vor allen deutschen Gerichten zugelassen und verteidigen Mandanten bundesweit.

  • Gerade im Strafrecht, wenn Existenz, Ruf und berufliche Zukunft auf dem Spiel stehen, sind höchste Professionalität und eine strategisch durchdachte Verteidigung entscheidend.
  • Wir verbinden die persönliche Erreichbarkeit in Berlin, Hamburg und Frankfurt am Main mit einer hochspezialisierten Verteidigung im Strafrecht. Überall in Deutschland.

Bundesweite Verteidigung vor deutschen Gerichten

Wir verteidigen Mandanten regelmäßig im gesamten Bundesgebiet, kennen die Abläufe in allen Gerichtsbezirken und setzen Ihre Rechte konsequent durch.

Exzellente Verteidigung im Strafrecht - unabhängig von Ihrem Wohnort

Beim Vorwurf einer Straftat stehen Freiheit, Reputation und Zukunft auf dem Spiel. Unsere Spezialisierung im Strafrecht wirkt! Ganz gleich, ob Sie aus einer Großstadt oder aus einer kleineren Gemeinde kommen.

Mandatsannahme auf modernstem Niveau: Persönlich, per Telefon oder Video-Call

Sie entscheiden, wie der erste Kontakt erfolgt: Viele Mandanten kommen gerade bei einem Vorwurf im Strafrecht persönlich in unsere Kanzleien in Berlin, Hamburg und Frankfurt am Main. Ebenso bieten wir diskrete und schnelle Beratung per Telefon oder Video-Call. Ideal, wenn Sie aus anderen Regionen Deutschlands anreisen müssten. In jedem Fall erhalten Sie eine vertrauliche, spezialisierte Erstberatung im Strafrecht und haben anschließend die Möglichkeit, weitere Termine entweder vor Ort oder digital wahrzunehmen.

FAQ

Häufige Fragen beim Vorwurf einer Straftat

Im Folgenden beantworten wir die Top 10 Fragen, die Mandanten uns im Zusammenhang mit Vorwürfen aus dem Strafrecht stellen. Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren.

GLADICA Rechtsanwälte

Soforthilfe durch hochspezialisierte Strafverteidiger im Strafrecht

Lassen Sie falsche Beschuldigungen oder die erste Panik nicht über Ihre Zukunft entscheiden. Ihre Verteidigung beginnt mit Ihrer Nachricht an uns. Füllen Sie jetzt das Kontaktformular aus und vereinbaren Sie eine vertrauliche Beratung mit einem unserer spezialisierten Strafverteidiger.

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